
Annahmefähige Abfallarten bei Selbstanlieferung
Hier erhalten Sie Informationen zu allen Abfallarten die bei Selbstanlieferung angenommen werden können.
Auf unserem Entsorgungshof bieten wir eine Reihe von unterschiedlichen Abfallentsorgungsmöglichkeiten. Leider können wir nicht jeden Abfall annehmen. Daher haben wir Ihnen eine Liste mit den gängigsten Abfallarten erstellt, um Ihnen die Suche nach der richtigen Entsorgung zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass diese Listen keinesfalls vollständig sind. Wenn Sie sich unsicher sind, ob unser Abfallentsorgungsbetrieb für Ihren Abfall geeignet ist, kontaktieren Sie uns bitte und lassen Sie sich von uns beraten.
Abfallarten: Auszug der gängigsten Abfallarten
- Baumüll (Baustellenabfälle brennbar, Papier, Kunststoffe, Folien, Holz, Kabel…)
- Sperrmüll (Möbel, Teppiche, Hausrat…)
- Gewerbemüll (verschmutzte Kartons, brennbare Abfälle aus dem Gewerbe…)
- Glaswolle, in Spezialsäcke verpackt
- Eisenschrott (Metalle, Eisenspäne, Blechabfälle, Handelsguss, E-Motoren ..). Eisenschrott darf nicht enthalten: Hohlkörper (z. B. Gasflaschen), Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
- Elektroschrott ohne gefährliche Bestandteile
- Holz (Kisten, Paletten, Spanplatten, Möbelteile, Bauholz …)
- Holz, kontaminiert (Holz aus dem Außenbereich, Altholz beschichtet, imprägniert …)
- Fenster
- Bauschutt mineralisch (z.B. Ziegel, Beton, Fliesen, Steine ohne Gips)
- Gips/Rigips
- Tennissand
- Ofensteine aus Nachtspeicher, die Chromat enthalten
- Ofensteine aus Nachtspeicher ohne Chromat
- Eternit/Asbest (Komplettentsorgung im 1,1 m³ Big Bag)
- Ziegelsteine/Dachziegel (aus Ton, ohne Mörtel)
- Erde
- Wurzeln
- Beton
- Stahlbeton
- Asphalt, teerfrei
- Gussasphalt, teerfrei ohne Anhaftung
- Flachglas
- Hohlglas
- Grüngut bis 10 cm Durchmesser
- Stammholz
- Mischpapier/Kartonage
- Monitore/Fernseher
- Öl-Radiatoren (restentleert)
- Gemischtes Material (Schutt, Schrott, Müll, Holz…)
Bauschutt:
- Ziegel
- Fliesen und Keramik
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
- Folien
- Glaswolle
- Heraklith
- Gipskartonplatten
- Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
- Holz
- Tapeten, Papier
- Styropor, Kunststoffe
- Strohmatten
- Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
- Holzleichtbeton
Baustellen- und
Gewerbeabfälle:
- Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
- Kunststoffe
- Folien
- Verbundstoffe
- Gummi
- Verpackungen
Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:
- Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
- Autobatterien
- Flüssigkeiten
- Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle
Eisenschrott:
- Metalle
- Eisenspäne
- Blechabfälle
- Handelsguss
- E-Motoren
Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:
- Hohlkörper (z.B. Gasflaschen)
- Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten
Alle Materialien müssen unbelastastet und in fester Form sein. Für Glaswolle/Mineralwolle, Asbest und Holz vom Außenbereich bzw. imprägniertes Holz gelten Sonderbestimmungen.




