Alle Materialien müssen unbelastet und in fester Form sein.
Bauschutt:
Ziegel
Fliesen und Keramik
Folgende Bestandteile darf der Bauschutt nicht enthalten:
Folien
Glaswolle
Heraklith
Gipskartonplatten
Reine Gips- und Putzreste (Rigips)
Holz
Tapeten, Papier
Styropor, Kunststoffe
Strohmatten
Teerhaltige Rückstände von Straßenbelägen oder Anstrichen
Holzleichtbeton
Baustellen- und Gewerbeabfälle:
Textilien, Bekleidung, Teppiche, Teppichböden
Kunststoffe
Folien
Verbundstoffe
Gummi
Verpackungen
Folgende Bestandteile dürfen die Baustellen- und Gewerbeabfälle nicht enthalten:
Farben/Lacke und lösemittelhaltige Abfälle
Autobatterien
Flüssigkeiten
Mineralwolle, Asbest oder sonstige gefährlichen Abfälle
Eisenschrott:
Metalle
Eisenspäne
Blechabfälle
Handelsguss
E-Motoren
Folgende Bestandteile darf der Eisenschrott nicht enthalten:
Hohlkörper (z. Bsp. Gasflaschen)
Maschinen und Geräte, die Flüssigkeiten enthalten